E-Auto-Förderung für Privatkunden

Die staatliche E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Januar 2026 beschlossene Sache. Diese Fördermittel wirst du, sofern du die Voraussetzungen erfüllst, beim Staat nach der Neuanschaffung und Zulassung deines neuen Elektro-Autos1 oder den Kriterien entsprechenden neuen Plug-in-Hybriden1 voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen können.

Wir stellen dir hier unsere Elektro-Modelle vor und beantworten die wichtigsten Fragen zur Förderung.

 

Ein Mann läuft vor einem Hyundai INSTER mit Händen in den Hosentaschen.
Hyundai INSTER Select 71 kW (97 PS) Batterie 42 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 327 km3

Hyundai INSTER

Jetzt ab 199 EUR2/Monat leasen

Der Hyundai INSTER begeistert mit seinem unverwechselbaren Look, einem innovativen Raumkonzept und vielen serienmäßigen Extras. Mit einer beeindruckenden Reichweite für seine Klasse und kurzen Ladezeiten ist er der perfekte Elektro-Flitzer für alle, die keine Zeit zu verlieren haben.

Ein Mann und ein Mädchen stehen mit Gepäck für der geöffneten Heckklappe des Hyundai IONIQ 5, während eine Frau ihn an eine Ladesäule anschließt.
Hyundai IONIQ 5 125 kW (170 PS) Batterie 63 kWh Elektro Heckantrieb, Reduktionsgetriebe: Energieverbrauch kombiniert: 15,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 440 km3.

Hyundai IONIQ 5

Jetzt ab 299 EUR4/Monat leasen

Der Hyundai IONIQ 5 vereint zeitloses Design mit jeder Menge intelligenter Technologien und einem großzügigen Innenraum, der den Bedürfnissen von Familien und Berufstätigen gerecht wird.

Ein Mann und eine Frau gehen hinter einem roten Hyundai IONIQ 6 N Line vorbei, der am Meer geparkt ist.
Hyundai IONIQ 6 125 kW (170 PS) Batterie 63 kWh Heckantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 13,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 521 km3

Hyundai IONIQ 6

Jetzt ab 349 EUR5/Monat leasen

Im Hyundai IONIQ 6 erlebst du Elektromobilität mit Klasse. Das attraktive Stromliniendesign, das geräumige Hightech-Interieur und die enorme Reichweite machen ihn zum preisgekrönten Trendsetter.

Eine rothaarige Frau geht an einem am Straßenrand geparkten Hyundai KONA Elektro vorbei.
Hyundai KONA Elektro Select 99 kW (135 PS) Batterie 49 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 380 km3

Hyundai KONA Elektro

Jetzt ab 239 EUR6/Monat leasen

Der Hyundai KONA Elektro kombiniert die agile Wendigkeit eines kompakten SUV mit der Effizienz eines Elektrofahrzeugs – ideal für den Alltag und spontane Ausflüge. Sein modernes Design und der durchdachte Innenraum machen ihn zu einem vielseitigen Weggefährten.

Seitenansicht eines Hyundai IONIQ 9 Elektro-SUV, um den Kinder vor einem Haus herumlaufen.
Hyundai IONIQ 9 160 kW (218 PS) 110 kWh Batterie, Heckantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 19,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 620 km3      

Hyundai IONIQ 9

Jetzt ab 549 EUR7/Monat leasen

Der Hyundai IONIQ 9 bietet dank seines durchdachten Designs ausreichend Platz für bis zu 7 Passagiere. Egal, ob auf der täglichen Fahrt oder bei langen Reisen – Komfort und Flexibilität stehen an erster Stelle.

Eine Person geht an dem Hyundai IONIQ 5 N vorbei, der in einem Gebäude geparkt ist. 
Hyundai IONIQ 5 N 448 kW (609 PS) Batterie 84 kWh Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 21,2 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 448 km3

Hyundai IONIQ 5 N

Jetzt ab 649 EUR8/Monat leasen

Elektromobilität für Rennstrecke und Straße: Der Hyundai IONIQ 5 N ist ein echter High-Performer, der alles beherrscht, was N Fahrspaß ausmacht – atemberaubende Beschleunigung, einzigartige Fahrdynamik und ein Design voller Motorsport-DNA.

In welcher Höhe wird gefördert?

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

 

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro nicht förderfähig 3.500 Euro 4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro
bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids:

 

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euro nicht förderfähig 2.000 Euro 2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro
bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro

FAQ

Das Förderprogramm zielt auf die Anschaffung oder das Leasing fabrikneuer Fahrzeuge ab.

Förderberechtigt sind alle Neufahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 erstmals in Deutschland zugelassen werden und der EU-Fahrzeugklasse M1 angehören. Dazu zählen Pkw mit rein elektrischem Batterieantrieb, Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer (Range-Extender) sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge, sofern diese festgelegte klimaschutzbezogene Kriterien erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie künftig einbezogen werden, ist derzeit noch Gegenstand einer Prüfung.

Im Förderzeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 können auch Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge entweder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 60 Gramm je Kilometer gemäß Typgenehmigung aufweisen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.

Die neue Förderung für Elektrofahrzeuge richtet sich an Privatpersonen, die ein neu zugelassenes Fahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 entweder kaufen oder leasen. Unterstützt werden reine Elektrofahrzeuge sowie ausgewählte extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender).

Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einhaltung einer Einkommensobergrenze. Diese liegt grundsätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich diese Grenze: Für jedes der ersten beiden minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) wird die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro angehoben. Familien mit zwei oder mehr Kindern können somit ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro aufweisen.

Nachweis des Einkommens:
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den beiden jüngsten verfügbaren Steuerbescheiden, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Bei einer Antragstellung zu Beginn des Jahres 2026 können daher beispielsweise die Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 herangezogen werden.

Bei verheirateten Antragstellerinnen und Antragstellern, Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie in eheähnlichen Lebensgemeinschaften werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern keine gemeinsame steuerliche Veranlagung vorliegt.

Weitere Details zur Einkommensberechnung, zu Sonderfällen ohne Einkommensteuerbescheid sowie zur konkreten Berücksichtigung von Kindern werden in der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Ja. Sowohl bei Kauf als auch bei Leasing ist eine Mindesthaltedauer vorgesehen. Diese beträgt 36 Monate ab dem Datum der Erstzulassung. Ziel der Regelung ist es sicherzustellen, dass die Fahrzeuge tatsächlich privat genutzt werden. Ohne eine solche Vorgabe bestünde die Möglichkeit, geförderte Fahrzeuge kurzfristig weiterzuverkaufen und Gewinne zu erzielen.
Das Leasing von Neufahrzeugen ist ausdrücklich förderfähig. Abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße können Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro gewährt werden. Für Leasing gelten dieselben Förderbeträge und Voraussetzungen wie beim Fahrzeugkauf. Der Förderantrag wird vom Leasingnehmer gestellt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und die Mindesthaltedauer von drei Jahren eingehalten wird.
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Verfahren und muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung auf die antragstellende Person erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen ist kein separater Antrag zum Kaufzeitpunkt erforderlich, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.

Derzeit sind alle Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 förderfähig, die ab dem 01. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden und über einen rein elektrischen Antrieb, einen Range-Extender oder einen förderfähigen Plug-in-Hybridantrieb verfügen.

Die mögliche Einführung sogenannter EU-Präferenzregelungen wird aktuell geprüft. Sollten entsprechende Vorgaben künftig Bestandteil des Förderprogramms werden, wird das Bundesumweltministerium rechtzeitig darüber informieren.