Neuer Antrieb für Ihr Business
Machen Sie Ihre Flotte mobil für die Zukunft. Wir bieten die komplette Bandbreite alternativer Antriebe von Hybrid über Plug-in-Hybrid zu Elektro und Wasserstoff. So profitieren Sie von günstigem Verbrauch, niedriger Besteuerung und attraktiven Leasingkonditionen.
Vorteile
Mit elektrifizierter Flotte zum Erfolg
Zielgruppen
Lösungen für Fahrer und Flottenmanager
Service
Unser Service-Versprechen an Sie
Neue Vorteile für Ihr Business
Wie funktioniert die Dienstwagenbesteuerung?
Ist die private Nutzung vertraglich ausgeschlossen und wird der Wagen ausschließlich dienstlich eingesetzt, entfällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils.
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils stehen zwei Methoden zur Verfügung. Die einmal gewählte Methode gilt für das gesamte Kalenderjahr; ein Wechsel während des Jahres ist nicht möglich.
- 1 %-Regelung: Bei dieser pauschalen Methode wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung angesetzt – unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten oder gewährten Rabatten.
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat hinzu. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer. - Fahrtenbuchmethode: Alternativ kann der geldwerte Vorteil anhand der tatsächlich privat gefahrenen Kilometer ermittelt werden. Grundlage ist ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, in dem alle Fahrten dokumentiert werden. Versteuert werden dann die auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Kosten.
Das Fahrtenbuch erfordert zwar einen höheren Dokumentationsaufwand, bildet jedoch die realen Kosten sehr genau ab. Es kann auch in elektronischer Form geführt werden.
Eigenanteile oder Zuzahlungen des Arbeitnehmers zur privaten Nutzung reduzieren in beiden Fällen die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Ja. Für vollelektrische Dienstwagen profitieren Sie von einer reduzierten Besteuerung von nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Diese Regelung gilt für vollelektrische Hyundai Modelle mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € (seit 01.07.2025).
Für Plug-in-Hybridfahrzeuge beträgt der Steuersatz 0,5 %, sofern das Fahrzeug entweder eine elektrische Mindestreichweite von 80 km innerorts nach WLTP erreicht oder die CO₂-Emission maximal 50 g / km beträgt.
Hyundai TUCSON Plug-in-Hybride mit Frontantrieb ab Modelljahr 2026 erfüllen die Anforderung an die elektrische Mindestreichweite innerorts und sind damit für die 0,5 % Dienstwagenbesteuerung qualifiziert.
Ein Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Bestandteil des Gehaltspakets. Sämtliche Fahrzeugkosten – von der Anschaffung über Wartung und Inspektionen bis hin zu Kraftstoff – werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Dieser kann die entstehenden Kosten steuerlich geltend machen und erhält zudem die gezahlte Umsatzsteuer zurück.
Für Arbeitnehmer entfallen sowohl die Anschaffungskosten als auch die laufenden Betriebskosten. Versteuert wird lediglich der geldwerte Vorteil. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von individuellen Faktoren ab, etwa dem persönlichen Steuersatz, dem Umfang der privaten Nutzung und der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.
Die Wahl der passenden Besteuerungsmethode sollte daher individuell erfolgen. Zusätzliche finanzielle Vorteile ergeben sich insbesondere durch die steuerlichen Förderungen für Elektrofahrzeuge.
Insgesamt kann ein Dienstwagen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine wirtschaftlich attraktive Lösung darstellen.
Die Abschreibung erfolgt gestaffelt: 75 % im ersten Jahr, 10 % im zweiten Jahr sowie jeweils 5 % im dritten und vierten Jahr.
Diese Regelung gilt ausschließlich für gekaufte Fahrzeuge und nicht für Leasingverträge.