Europäische Werksgarantie
Ohne Kilometerbegrenzung. Der Garantiestart erfolgt erst bei Erstauslieferung in der Schweiz beziehungsweise bei der Erstzulassung des Fahrzeugs.
Mit der europäischen 5-Jahres-Werksgarantie sind Sie mit Ihrem Hyundai vom ersten Tag an bestens geschützt und sorgenfrei unterwegs.
5
JahreOhne Kilometerbegrenzung. Der Garantiestart erfolgt erst bei Erstauslieferung in der Schweiz beziehungsweise bei der Erstzulassung des Fahrzeugs.
2 Jahre
Ohne Kilometerbegrenzung
5 Jahre
Ohne Kilometerbegrenzung
3 Jahre
Car-Audio-Gerät inklusive Navigation und Multimedia, ohne Kilometerbegrenzung
8 Jahre
Oder bis 160’000 Kilometer
12 Jahre
Langfristiger Schutz für die Karosserie
5 oder 8 Jahre
5 Jahre serienmässig, bei Elektrofahrzeugen je nach Modell 8 Jahre – bei Panne und Unfall in über 40 europäischen Ländern
Es gelten die jeweiligen Garantie- und Assistance-Bedingungen. Details erhalten Sie bei Ihrem offiziellen Hyundai Partner.
* Als Hyundai-Fahrzeuge gelten Fahrzeuge, die
als Neufahrzeug von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung bei einem offiziellen (autorisierten) Hyundai-Partner nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs erworben wurden, oder
als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden und ursprünglich von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung bei einem offiziellen (autorisierten) Hyundai-Partner nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs erworben worden waren.
** Offizielle Hyundai-Partner sind von Hyundai autorisierte Wiederverkäufer von Hyundai-Fahrzeugen mit gültigem Vertriebs-Vertrag. Die offiziellen Hyundai-Partner für die Schweiz finden Sie hier.
Ihr offizieller Hyundai Partner ist auch für alle Fragen rund um die europäische 5-Jahres Werksgarantie Ihr kompetenter Ansprechpartner und jederzeit gerne für Sie da.